Behandlungskosten sind bei der privaten Krankenversicherung (PKV) meist sofort zu zahlen PDF E-Mail
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Dienstag, den 25. Mai 2010 um 08:45 Uhr

Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhält der in einer privaten Krankenversicherung Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt.



Die Behandlungskosten eines Arztbesuches müssen vom Versicherungsnehmer in der Regel vorgestreckt werden. Nachdem er die Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht hat, bekommt er die Kosten erstattet.

Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Krankenkasse oft direkt mit dem behandelnden Arzt ab. Analog zahlt der Versicherte bei Medikamenten den tatsächlichen Preis und reicht anschließend das Rezept zur Erstattung bei seiner privaten Krankenversicherung ein.

 

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