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Für die private Krankenversicherung gilt: Für jedes zusätzliche Mitglied der Familie ein eigener Versicherungsbeitrag |
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Geschrieben von: Elfi Emminger
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Dienstag, den 25. Mai 2010 um 08:43 Uhr |
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In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied versichert werden. Für jedes zusätzliche Mitglied der Familie ist ein eigener Versichertenbeitrag zu leisten.
Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: je jünger und gesünder der Versicherungsnehmer beim Eintritt in eine private Krankenversicherung ist, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag.
Zusätzlich wird bei der privaten Krankenversicherung meist zwischen Männern und Frauen unterschieden.
Die Unterschiede nach (Eintritts-)alter bei den privaten Krankenversicherungen sind durch die Rücklagenbildung für das Alter begründet, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - kein Kontrahierungszwang, die privaten Krankenversicherungen können Menschen auf Grund von ALter oder Vorerkrankungen als Kunden ablehnen oder ihnen deutlich erhöhte Prämien abverlangen.
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