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Die Private Krankenversicherung |
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Geschrieben von: Elfi Emminger
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Dienstag, den 25. Mai 2010 um 08:42 Uhr |
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Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Personen versichern, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (BBG) oder die nicht angestellt beschäftigt sind.
Am häufigsten sind Beamte, Selbständige und leitende Angestellte in der privaten Krankenversicherung. Die Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung ist nicht vom Einkommen abhängig, private Krankenversicherungen bemessen den Beitragssatz primär nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten.
Der Versicherte kann bei der privaten Krankenversicherung seinen Tarif nach Qualität der Leistungen auswählen. Die Private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife oder Tarifpakete an, aus denen der Versicherte seinen gewünschten privaten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann.
Die Private Krankenversicherung erbringt vertrags- und tarifgemäße Versicherungsleistungen, die nicht zum Nachteil des Versicherten abänderbar sind.
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